Kündigung und Kurzarbeit in einer Krise
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Kündigung und Kurzarbeit
Gerade in Zeiten der Krise müssen Arbeitnehmer Angst haben um ihre Arbeitsplätze, denn wenn Betriebe plötzlich gar nicht mehr arbeiten dürfen,wo soll auch das Geld herkommen. Die Weltwirtschaft steckt momentan in einer der größten Krisen des letzten Jahrhunderts, eine Krise, die noch nie vorher gesehene Arbeitslosigkeit mit sich bringen wird. In Deutschland stehen die Räder seit mehreren Wochen fast komplett still, es sind nur noch wenige Betriebe, die essentiell wichtige Leistungen liefern, die offen haben, oder die noch arbeiten. Der Ausfall für tausende von Unternehmen ist so gewaltig, dann taugt zwangsläufig die Frage auf, ob es möglich sein wird nach dieser Krise, wieder eine volle Auslastung zu erreichen.Kündigung
Kurzarbeit
Der erste Schritt in einer solchen Krise ist eine Maßnahme, die von der Arbeitsagentur mitgetragen wird nämlich die Kurzarbeit. Gerät eine Firma in eine Krise durch Umwelteinflüsse, Flauten oder Katastrophen, haben diese Betriebe die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das heißt, die Firmen werden dadurch entlastet,dass sie ihre Mitarbeiter nicht mehr zahlen müssen sondern, dass die Zahlungen vom Arbeitsamt übernommen werden, allerdings gibt es in der Regel nur 60% des Bruttolohns und nicht 100%. In einigen Fällen gibt es andere Möglichkeiten um diesen Beitrag aufzustocken. Das ist natürlich sehr schwierig für Mitarbeiter die Verpflichtung haben, plötzlich mit 40% weniger Lohn klarzukommen. das bleibt aber die einzige Möglichkeit für Firmen, um über Wasser zu bleiben. vor allem ist das auch noch eine bessere Alternative, als Kündigung auszusprechen.
Kündigung
In vielen Fällen erholt sich die Wirtschaft nach 1 einer solchen Krise nicht über Nacht, damit für wieder wettbewerbsfähig werden, müssen Sie Kosten reduzieren, meistens sind das Lohnkosten, die den größten Posten ausmachen in einem Betrieb. im Betrieb nichts anderes übrig, als eine Kündigung auszusprechen, um zu überleben, gibt es trotzdem eine Vielzahl an Regeln, die eingehalten werden müssen, um rechtmäßig kündigen zu können.Bei kleineren Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern ist es in der Regel kein Problem zu kündigen, solange Fristen eingehalten werden. Größere Betriebe dagegen mit mehr als 10 Mitarbeitern haben dort andere Regeln, das heißt, es besteht Kündigungsschutz für Mitarbeiter.
Überleben in einer Krise
Wenn es in einer Krise ums Überleben geht, können solche Betriebe unter Umständen, um die Zukunft der Firma zu sichern, sogenannte betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Hier gelten besondere Regeln, deshalb ist es immer ratsam für einen Betrieb mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht zu sprechen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen, muss auch der Betriebsrat angehört werden und in der Regel eine Sozialauswahl getroffen werden.
All das sind sehr komplexe Themen, und um nicht später mit einer Klagewelle konfrontiert zu werden, lohnt es sich vorher mit Fachanwälten für Arbeitsrecht zu sprechen.